Logo
ImpressumKontakt

Wer ist online?

Wir haben 1 Gast online
Vortrag: Das neue Unterhaltsrecht seit 01.01.2008 PDF Drucken
Dienstag, den 10. Februar 2009 um 13:00 Uhr

BirgitBreuerAm 28.01.2009 referierte Birgit Breuer, Fachanwältin für Familienrecht aus Hückeswagen,
zum Thema „Das neue Unterhaltsrecht seit 01.01.2008."

Dargestellt wurde die neue Rangfolge der Unterhaltsberechtigten. Danach erhalten künftig zuerst die Kinder ihren Unterhalt vom unterhaltsverpflichteten Elternteil. Nur wenn danach noch ausreichend Einkommen verbleibt, das für Unterhaltszahlungen bereit steht, kommen Elternteile, die Kinder betreuen, und die geschiedenen Ehepartner, die in langer Ehe verheiratet waren, an die Reihe. Während früher die ein Kind betreuende geschiedene Ehefrau noch gegenüber der jetzigen Kinder betreuenden Ehefrau oder Freundin bevorrechtigt wurde, müssen sich nun alle vorgenannten den verbleibenden Unterhalt aufteilen.

Besondere Auswirkungen in gesellschaftlicher Hinsicht hat wohl die nun im Gesetz deutlich verstärkte Eigenverantwortung des geschiedenen Ehepartners. Dies trifft in der bisherigen gesellschaftlichen Realität in der Regel die Ehefrau. Sie soll nur noch ausnahmsweise Unterhalt erhalten. Selbst wenn sie Kinder betreut, soll sie nur noch drei Jahre statt bisher 8 Jahre lang keine Erwerbstätigkeit aufnehmen müssen. Im Anschluss daran muss sie nachweisen, dass es ihr aus besonderen kindbezogenen oder ehebezogenen Gründen nicht möglich ist, eine Arbeit anzunehmen. Unterhaltsansprüche können nun auch wesentlich einfacher begrenzt oder verringert werden als bisher. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, ob die geschiedene Frau durch die Ehe Nachteile für ihre berufliche Karriere erlitten hat.

Die anwesenden Frauen diskutierten dann miteinander die Frage, ob die mit dem Gesetz eindeutig einhergehende Verschlechterung der Unterhaltsbezieher eine hinzunehmende Benachteiligung der meist weiblichen Unterhaltsbezieher ist. Haben diese nicht meist auf eine Fürsorge durch den Ehepartner vertraut, als sie etwa berufliche Laufbahnen zum Zwecke der Kindererziehung unterbrachen. Oder haben sich die gesellschaftlichen Verhältnisse tatsächlich derart geändert, dass es keine Veranlassung gibt, Unterhaltsansprüche in dem bisherigen Umfang weiter zu gewähren? Stehen bereits ausreichend Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung? Gibt der Arbeitsmarkt ausreichend Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten her? Wird das Gesetz zu einer weiteren Annäherung von gleichen Lebensbedingungen von Mann und Frau führen?

Deutlich wurde während des Vortrages, dass sich alle Frauen der neuen Unterhaltsgesetzgebung schon bei Berufswahl, Partnerwahl, Kinderbetreuung, Rollenverteilung in der Ehe etc. bewusst sein sollten. Es reicht keinesfalls, sich erst dann mit dem Unterhaltsrecht zu beschäftigen, wenn eine Trennung oder Scheidung bevorsteht.